Teilnahmebedingungen
1. Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Jedermann-Rennen ist eine befristete Aktion der Škoda Auto Deutschland GmbH. Die Teilnahme ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich. Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin hat zum Zeitpunkt des Rennens das 18. Lebensjahr vollendet.
2. Teilnahmevoraussetzungen
Die Anmeldung ist ausschließlich online möglich und erfordert folgende Angaben: Vor- und Nachname, Adresse sowie E-Mail-Adresse und Handynummer. Auch die weiteren Pflichtfelder des Bewerbungsformulars müssen ausgefüllt werden. Mit der Registrierung werden die Teilnahmebedingungen ausdrücklich anerkannt. Mit der Anmeldung werden außerdem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Rennveranstalters ausdrücklich anerkannt. Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Rennveranstalters aufgeführten Teilnahmegebühren entfallen.
Die jeweils verantwortlichen Rennveranstalter sind nachfolgend aufgeführt:
A.S.O. Germany GmbH:
- ADAC Velotour Eschborn – Frankfurt
- Deutschland Tour Finale / ADAC Cycling Tour – Magdeburg
- ADAC Cyclassics Hamburg
3. Ausschluss von Teilnehmern
Macht ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin bei der Anmeldung falsche Angaben zur Person, kann er von der Teilnahme am Jedermann-Rennen ausgeschlossen werden. Wer sich bereits offiziell für eines der 3 Rennen beim Veranstalter direkt angemeldet hat, kann ebenfalls von der Teilnahme am Rennen ausgeschlossen werden.
4. Haftungsausschluss
Die Škoda Auto Deutschland GmbH ist nicht Rennveranstalter (siehe oben Ziffer 2) und haftet weder für unmittelbare noch für mittelbare Schäden, die sich aus der Teilnahme an den Rennen ergeben.
5. Exklusives Teampaket
Wer einen Startplatz im Škoda Veloteam erhält, kommt damit automatisch in den Genuss des jeweilig gebuchten exklusiven Teampakets.
Die ausgeschriebenen Jedermann-Rennen sind hochprofessionell organisiert, bieten eine einzigartige Atmosphäre und ein ambitioniertes sportliches Niveau. Folgende Rahmenbedingungen bestehen:
- Vollständig abgesperrte Rennstrecke
- Individuelle Zeitmessung (Transpondersystem)
- Ausgabe von Startunterlagen, Startnummer usw.
- Attraktives Startpaket
- Verpflegung vor, während und nach dem Rennen
- Technischer Notservice vor dem Rennen
- Medizinischer Service
- Ergebnisdienst
6. Ausrüstung und Zubehör auf der Strecke
Für jeden Teilnehmer/jede Teilnehmerin besteht Helmpflicht! Zugelassen ist jedes technisch vollkommen intakte, zweirädrige Fahrrad.
Aus Sicherheitsgründen sind nicht zugelassen:
- Scheibenräder vorn und/oder hinten
- Triathlon-, Hörner- bzw. Deltalenker
- Lenkeraufsätze aller Art
- Liegeräder, Einräder, Handbikes aller Art
- Fahrradanhänger aller Art
- Packtaschen und andere Zuladungen
- Rucksäcke (ACHTUNG: Camelbaks sind zugelassen!)
- Flaschenhalter hinter bzw. unter dem Sattel
- Trinkflaschen aus Alu, Glas oder Hartplastik und anderen zerbrechlichen oder nicht leicht verformbaren Materialien
7. Startplätze
Der Gegenwert für einen ausgelobten Startplatz für ein Jedermann-Rennen kann nicht in bar ausgezahlt werden; ein ausgelobter Startplatz kann ebenfalls nicht auf Dritte übertragen werden.
Bestätigt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin seine/ihre Teilnahme nicht innerhalb der mitgeteilten Frist oder kann er aus welchen Gründen auch immer nicht teilnehmen, verfällt sein Anspruch auf den Startplatz. Die Škoda Auto Deutschland GmbH ist in diesem Fall berechtigt, den Startplatz an einen anderen Teilnehmer/ eine andere Teilnehmerin zu vergeben.
8. Kommunikation
Die Teilnehmer/Teilnehmerinnen erhalten per E-Mail Informationen zum Rennen. Für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten ist jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin selbst verantwortlich.
9. Bildnisrechte
Škoda und die Škoda Partner sind berechtigt Bilder des Škoda Veloteams, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung aufgenommen wurden und auf denen auch die jeweiligen Fahrer/Fahrerinnen abgebildet sein können, kostenfrei zur Bewerbung ihrer Marken und Produkte einzusetzen.
10. Stornofristen
- 3 Wochen vor der Veranstaltung: kostenlos stornierbar
- 3-2 Wochen vor der Veranstaltung: 50 % der Teilnahmegebühr werden berechnet
- 1 Woche vor der Veranstaltung: 100 % der Teilnahmegebühr werden in Rechnung gestellt
11. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.